Wann ist ein ETF eigentlich steuereinfach?

Eines der wichtigsten Auswahlkriterien für einen Indexfonds ist für mich die Steuereinfachheit. Zum Thema Steuern und Indexfonds sind schon gefühlt tausend Artikel erschienen, aber hier scheint es immer noch viel Verwirrung zu geben. Ich will hier nicht die 1.001ste Abhandlung schreiben, sondern nur mal den sehr simplen Weg beschreiben, den ich für mich definiert habe.

Take it easy

Steuereinfach heißt für mich: Ich muss mich um den ganzen Kram nicht kümmern, und kann mir bei der Steuererklärung die Anlage KAP sparen. Daher bin ich auch ein großer Fan der Abgeltungssteuer, die genau das verspricht: Was immer an Steuern auf meine Geldanlagen fällig wird, regelt die Depotbank für mich und zieht z.B. fällige Steuern von den Dividendenzahlungen automatisch ab ohne dass ich etwas tun muss. Die gute Nachricht: das funktioniert bei einer ganzen Reihe von Anlageformen gut: Beim Tages- oder Festgeld*, bei klassischen Aktien sowieso (von diesem Problem mal abgesehen), aber auch bei vielen Indexfonds. Durch die Quellenbesteuerung (an der Quelle = direkt bei der Depotbank) wird alles geregelt. Wenn ich der Bank einen Freistellungsauftrag gegeben habe, kümmert sie sich auch um die saubere Verrechnung meines Steuerfreibetrages.

Bei Indexfonds ist die Sache am einfachsten, wenn der ETF ein deutsches Domizil hat. Dann ist alles tutti, egal ob Swapper, Thesaurierer, Ausschütter oder sonst was, alles steuereinfach. Allerdings sollte man vorher genau prüfen, ob der ETF tatsächlich in Deutschland beheimatet ist, an der ISIN alleine kann man das nicht erkennen. Es gibt auch ausländische ETF, die mit einem „DE“ in der Identifikation beginnen. Zur Sicherheit also immer bei JustETF oder, besser noch, direkt beim Anbieter auf der Website schauen. Wenn alleine schon das Fondsdomizil glücklich macht, warum also nicht ausschließlich in deutsche ETF investieren? Nun, zum einen lassen sich die Anbieter deutsche Markenqualität gut bezahlen: die inländischen Fonds sind oft eine Ecke teurer als die ausländischen Kollegen. Zum anderen gibt es für viele Indizes schlicht keine in Deutschland beheimateten Indexfonds.

Das Ausländerproblem

Bei Fonds mit ausländischem Domizil machen vor allem die sogenannten „ausschüttungsgleichen Erträge“ Kopfschmerzen. Das sind Dividenden und andere Erträge, die der Fonds zwar erwirtschaftet, aber nicht an die Anleger auszahlt. Genau das machen thesaurierende Indexfonds: Ein Thesaurierer schüttet die Dividenden nicht aus, sondern legt sie direkt wieder an. Das mag aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein, steuertechnisch ist das nicht so schön. Denn das Finanzamt will für die Dividenden trotzdem Kohle sehen, auch wenn sie direkt wieder angelegt werden. Ich bekomme nichts ausgeschüttet, soll auf diese nicht ausgeschütteten Erträge aber Steuern zahlen, darauf muss man erstmal kommen.

Wenn der Fonds in Deutschland aufgelegt ist, ist das noch halbwegs unproblematisch, denn dann kümmert sich der Fonds um die Steuern und bezahlt sie aus dem Fondsvermögen. Bei ausländischen Indexfonds hat der Anleger allerdings den Schwarzen Peter und darf das ganze in seiner Steuererklärung klären. Findige Anleger greifen daher zu ausländischen swappenden Thesaurierern, die mit allerlei Finanzvoodoo diese ausschüttungsgleichen Erträge wegzaubern wollen.

Ob und wie das funktioniert, ist mir glücklicherweise egal, denn ich habe für mich aus verschiedensten Gründen definiert, dass ich weder Thesaurierer noch Swapper kaufe. Das macht die ganze Geschichte deutlich übersichtlicher. Die Regel also: Wenn schon ein ausländischer Fonds, dann ein ausschüttender Replizierer: Also einer, der die zugrunde liegenden Aktien auch tatsächlich besitzt, und der die Dividenden regelmäßig an mich  – abzüglich Steuern – auszahlt. Damit wäre der Steuerkäs eigentlich auch gegessen…

Der Bundesanzeiger hilft

Einen Fallstrick gibt es dabei leider trotzdem: Auch Ausschütter schaffen es nicht immer, exakt alle Erträge an die Anleger auzuzahlen. Es kommt auch hier zu den gefürchteten ausschüttungsgleichen Erträgen („Teilthesaurierungen“). Wieviele das sind, kann man im Bundesanzeiger nachlesen. Auf die Höhe der Erträge kommt es an, denn wenn die augezahlten Erträge hoch genug sind, um damit auch die Steuern der nicht ausgezahlten thesaurierten Beträge zu begleichen, ist alles ok, dann verrechnet die Depotbank das schön miteinander und es bleibt steuereinfach. Die Richtgröße sind hier 40%: Wenn die ausgeschütteten Beträge mindestens 40% der ausschüttungsgleichen Beträge betragen, dann klappt das mit dem gegenseitigen verrechnen. Das hat bislang soweit ich das bei meinen Indexfonds verfolge auch immer hingehauen.

Ach ja: a propos Bundesanzeiger: Wenn man über einen Indexfonds gar nichts im Bundesanzeiger findet, sollte man besser die Finger davon lassen (also vom Fonds, nicht vom Bundesanzeiger). Denn dann ist der Fonds vermutlich nicht steuertransparent. Das sollte man sich als Anleger nicht antun, weil entweder eine hohe Pauschalbesteuerung oder ein massiver Papierkrieg drohen.

Es geht auch komplizierter

Das Steuerthema ist durchaus noch etwas komplexer als hier dargestellt, und hängt auch von der individuellen Situation ab. Wer es etwas genauer wissen will:

  • Die vielzitierte Holzmeier-Liste im Wertpapier-Forum listet für alle gängigen ETF in einem einfachen Farbschema auf, welche Fonds steuereinfach sind und welche eher Kopfschmerzen bereiten können.
  • Der Finanzwesir dröselt in gewohnt verständlicher Form auseinander, was man zur Besteuerung von Thesaurierern und Ausschüttern wissen sollte
  • Die „Anleitung für Doofe“ – auch aus dem Wertpapierforum – erklärt die Behandlung von Teilthesaurierern in der Steuererklärung nochmal Schritt für Schritt.

Bleibt alles anders

Damit es spannend bleibt, hat der Gesetzgeber vor, die Besteuerung von Fonds für 2018 umzustellen. Es soll alles einfacher, schöner, neuer werden, und man muss sich nicht mehr mit unterschiedlichen Regelungen für in- und ausländische Fonds rumschlagen. Wenn man sich die geplanten Änderungen allerdings im Detail so anschaut, macht es das irgendwie auch nicht übersichtlicher.

 

* Zumindest gilt das für die meisten in Deutschland tätigen Banken – leider gibt es auch ein paar Ausnahmen: die französische Credit Agricole bietet z.b. Festgeld für deutsche Kunden an, führt aber nicht automatisch die Abgeltungssteuer ab, in diesem Fall ist der Kunde verantwortlich, das in der Einkommensteuererklärung zu deklarieren

Disclaimer: Dieser Artikel stellt keinerlei steuerliche Beratung dar und ist auch keine Anlageberatung, sondern beschreibt nur mein persönliches Vorgehen bei der ETF-Auswahl. Für eine Steuerberatung sollte man sich an den Steuerberater seines Vertrauens wenden.

5 Gedanken zu „Wann ist ein ETF eigentlich steuereinfach?“

  1. Sehr guter Informationsgehalt! Vlt. wäre die Reform des Investmentsteuergesetz auch mal einen Artikel wert?! Denn im Grunde ändert sich echt alles im HInblick auf die Besteuerung. So z.B. auch die neue „Vorabpauschale“, die die Wertentwicklung eines ETF´s vorwegnimmt und als Steuergrundlage wertet. Einfach wäre ja auch zu schön gewesen! 🙂

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    • ja, allerdings müsste ich die Änderungen dafür erstmal selber richtig verstehen. Soll ja alles einfacher werden, aber so ganz erschlossen hat sich mir das neue Prozedere noch nicht.

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  2. Noch eine schöne Ausnahme: ETF-Betreiber stellt seine Abrechnung um. Dann nutzt mir der Bundesanzeiger nichts. So geschehen bei iShares, deren meiste ETF jetzt steuereinfach sein. Aber auch der umgekehrte Fall soll schon passiert sein. Ich freue mich jedenfalls auf 2018, wenn das Thema hoffentlich durch ist. Ich habe gefühlt Jahre im Holzmeier-Thread verbracht.

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